Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen.
Im Rahmen Ihrer Behandlung bzw. der Inanspruchnahme unserer Leistungen verarbeiten wir personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten. Der verantwortungsvolle Umgang mit diesen sensiblen Informationen hat für uns höchste Priorität.
Gemäß den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie nachfolgend transparent darüber,
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- welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten,
- zu welchen Zwecken dies erfolgt,
- auf welcher rechtlichen Grundlage die Verarbeitung beruht und
- welche Rechte Ihnen als betroffene Person zustehen.
Die folgenden Informationen geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die Datenverarbeitung in unserer Praxis.
Behandlungsbezogene Datenverarbeitung in der Zahnarztpraxis
Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Patienten sowie – soweit erforderlich – von weiteren betroffenen Personen (z. B. Erziehungsberechtigten, Interessenten oder Vertragspartnern), um zahnärztliche Behandlungen vorzubereiten, durchzuführen, zu dokumentieren und abzurechnen.
Art und Umfang der Datenverarbeitung
Der Umfang der Datenverarbeitung richtet sich nach Art und Inhalt der jeweiligen Behandlung oder Beratung.
Dabei verarbeiten wir insbesondere:
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- Bestands- und Stammdaten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum),
- Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Behandlungs- und Befunddaten (z. B. Diagnosen, Anamnesen, Röntgenbilder, Therapieverläufe),
- Leistungs- und Abrechnungsdaten (z. B. erbrachte Leistungen, Kosten),
- Zahlungs- und Abrechnungsinformationen.
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Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erfüllung des Behandlungsvertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gemäß
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Verarbeitung zur Vertragserfüllung oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.
Soweit im Rahmen der Behandlung besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne von
Art. 9 Abs. 1 DSGVO – Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit oder biometrische Daten,
erfolgt dies auf Grundlage von
Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO – Verarbeitung für Zwecke der Gesundheitsvorsorge, medizinischen Diagnostik oder Behandlung im Gesundheitsbereich
i. V. m.
Art. 9 Abs. 3 DSGVO – Verarbeitung durch Fachpersonal, das dem Berufsgeheimnis unterliegt
sowie ergänzend
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 b BDSG – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
Eine Verarbeitung auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß
Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO – Ausnahme vom Verarbeitungsverbot bei ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person
erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erforderlich ist oder freiwillige Zusatzleistungen betroffen sind.
Empfänger der Daten
Personenbezogene Daten werden nur übermittelt, soweit dies für die Behandlung, Abrechnung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Empfänger können insbesondere sein:
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- zahnärztliche und medizinische Fachkräfte,
- dentale Laboratorien und Prothetikdienstleister,
- Kassenzahnärztliche Vereinigungen, gesetzliche Krankenkassen oder private Versicherer,
- Abrechnungsstellen (z. B. DZR, BFS),
- IT- und Softwaredienstleister im Rahmen von Auftragsverarbeitungen gemäß
Art. 28 DSGVO – Regelungen zur Auftragsverarbeitung durch externe Dienstleister
(z. B. Praxissoftware, Bild- und Dokumentationssysteme).
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Die Weitergabe erfolgt auf Grundlage von
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Verarbeitung zur Vertragserfüllung oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
i. V. m.
Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO – Verarbeitung für Zwecke der Gesundheitsvorsorge, medizinischen Diagnostik oder Behandlung im Gesundheitsbereich
oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gemäß
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO – Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung.
Aufbewahrung und Löschung
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung unserer medizinischen, vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.
Für Zahnarztpraxen gelten insbesondere folgende Aufbewahrungsfristen:
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- Behandlungsdokumentationen: mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung
§ 630f BGB – Dokumentation der Behandlung, - Röntgenaufnahmen: in der Regel mindestens 10 Jahre; bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres
gemäß strahlenschutzrechtlichen Vorgaben, - steuer- und abrechnungsrelevante Unterlagen: 10 Jahre gemäß steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften.
- Behandlungsdokumentationen: mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung
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Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.